BEITRITT
Die unterzeichneten Verträge sehen eine Finanzierung der bilateralen Einrichtung durch den monatlichen Beitrag für jeden Arbeitnehmer in Höhe von EUR vor 8,50 für 12 Monate
wie folgt aufgeteilt:
- 7,00 €
vom Arbeitgeber bezahlt
- 1,50 €
vom Arbeiter getragen
Normalerweise wird dieses Verfahren direkt vom Arbeitsberater beim Abschluss der monatlichen Gehaltsabrechnungen durchgeführt, die den Betrag berechnen und über das Uniemens-Modell mit dem von der Finanzbehörde zugewiesenen Code der bilateralen Stelle bezahlen.
Der zugewiesene Code ist eindeutig und lautet:
EBIL
AdE_Resolution 64E
Grund für den Beitrag F24
Inps_Circular Nr. 160
vom 15.11.2013